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Der Arbeitgeber schließt zu Gunsten seiners Arbeitnehmers bei einem Versicherungsunternehmen eine Rentenversicherung ab und zahlt hierzu die fälligen Beiträge.
Weitere Verpflichtungen bestehen für den Arbeitgeber im Normalfall nicht.
Die Direktversicherung ermöglicht neben der Leistungszusage auch die Beitrags- zusage.
Obwohl die Direktversicherung eine Leib- rente oder Hinterbliebenenrente vorsehen muss, ist die Einräumung eines Kapital- wahlrechts möglich.
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