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Eine Pensionskasse ist eine Versorgungs- einrichtung, die zugleich auch Versicherungs- gesellschaft ist und neben der Leistungszu- sage auch die Beitragszusage ermöglicht. Es werden regelmäßig Beiträge eingezahlt, die von der Pensionskasse nach den Vor- schriften einer Versicherungsgesellschaft angelegt werden. Da sich der spätere Versorgungsanspruch des Arbeitnehmers direkt gegen die Pensi- onskasse richtet, bestehen im Normalfall keine weitere Verpflichtungen des Arbeitgebers. Die Pensionskasse kann sowohl als betriebseigene als auch überbetriebliche Einrichtung geführt werden. |
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