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Pensionsfonds

Pensionfonds

 

Der Pensionsfonds ist eine Versorgungseinrichtung in der Rechtsform einer AG oder eines Vereins, bei der die Leistungen als lebenslange Rente oder in Form eines Auszahlungsplans mit Restverrentung erbracht werden.

Im Gegensatz zu einer Versicherung stehen hier festen Beiträgen bis auf eine Mindestleistung keine garantierten Leistungen (völlige Abhängigkeit vom erwirtschafteten Ertrag) gegeüber. Umgekehrt sind bei garantierten Leistungen keine festen Beiträge zugesagt. Die Beiträge können relativ frei auch zu einem hohen Teil in Aktien angelegt werden.

Der Pensionfonds ermöglicht ebenso wie Direktversicherung und Pensionskasse sowohl die Leistungszusage wie auch Beitragszusage.

Da sich der spätere Versorgungsanspruch des Arbeitnehmers direkt gegen den Pensionsfonds richtet, ergeben sich hieraus im Normalfall keine weiteren Verpflichtungen des Arbeitgebers.

Der Pensionsfonds kann sowohl als betriebseigene wie überbetriebliche Einrichtung geführt werden.

                                                                                                     

 
 

 

 
 
 
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