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Unterstützungskasse

Unterstützungkasse

 

 Bei der Unterstützungskasse erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine ggf. beitragsorientierte Leistungszusage.

Die Unterstützungskasse ist in der Regel ein Verein oder eine GmbH, die dem Arbeitgeber die Abwicklung dieser Leistungs- zusage abnimmt, also auch die späteren Leistungen aus- zahlt. In der aktiven Phase werden Zuwendungen an die Un- terstützungskasse geleistet, wobei der Arbeitgeber nicht an einen konkreten "Sparplan" gebunden ist. Je nach wirtschaft- licher Lage kann er im Rahmen steuerlicher Höchstgrenzen mal mehr oder weniger (ggf. sogar nichts) einzahlen.

Reicht das Vermögen der Unterstüzungskasse nicht aus, so muss der Arbeitgeber die Finanzierungs-lücke decken. Das Risiko einer Finanzierungslücke kann jedoch durch Rückdeckung vermieden werden, indem die Unterstüzungs- kasse auf das Leben des Arbeitnehmers mit dessen Zustimmung eine Ver-sicherung abschließt, für die sie bezugsberechtigt ist.

Die Unterstützungskasse kann auch überbetrieb-lich organisiert sein und ist dann im Regelfall eine rückgedeckte Unterstützungkasse.

                                                                                              

 
 

 

 
 
 
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