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Bei der Unterstützungskasse erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine ggf. beitragsorientierte Leistungszusage. Die Unterstützungskasse ist in der Regel ein Verein oder eine GmbH, die dem Arbeitgeber die Abwicklung dieser Leistungs- zusage abnimmt, also auch die späteren Leistungen aus- zahlt. In der aktiven Phase werden Zuwendungen an die Un- terstützungskasse geleistet, wobei der Arbeitgeber nicht an einen konkreten "Sparplan" gebunden ist. Je nach wirtschaft- licher Lage kann er im Rahmen steuerlicher Höchstgrenzen mal mehr oder weniger (ggf. sogar nichts) einzahlen. Reicht das Vermögen der Unterstüzungskasse nicht aus, so muss der Arbeitgeber die Finanzierungs-lücke decken. Das Risiko einer Finanzierungslücke kann jedoch durch Rückdeckung vermieden werden, indem die Unterstüzungs- kasse auf das Leben des Arbeitnehmers mit dessen Zustimmung eine Ver-sicherung abschließt, für die sie bezugsberechtigt ist. Die Unterstützungskasse kann auch überbetrieb-lich organisiert sein und ist dann im Regelfall eine rückgedeckte Unterstützungkasse.
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